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Holzhackschnitzelheizung

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Holzhackschnitzelheizung - ein Modell der Energiegewinnung mit erneuerbaren EnergienAus einer Idee … Im Zeitalter der Energiewende haben wir uns Gedanken gemacht wie wir erneuerbare Energie in unseren Betrieb einbringen können.

Somit haben wir uns für eine Holzhackschnitzelheizung entschieden und diese am 01.06.2011 in Betrieb genommen. Wir heizen mit der Holzhackschnitzelheizung zur Zeit ein Haus mit 3 Mieteinheiten, ein Einfamilienhaus und eine Betriebshalle. Wir verbrauchen ca. 200-250qm Holzhackschnitzel im Jahr – überwiegend Buschholz.

 

Wie arbeitet eine Holzhackschnitzelheizung?

Bei der Holzhackschnitzelheizung wird der Brennstoff periodisch angeliefert und mittels Zuführeinrichtungen automatisch bedarfsgerecht in die Brennkammer eingebracht. Für die Verbrennung kommen die in Holzheizungen üblichen Festbettfeuerungen zum Einsatz. Mit der erzeugten Wärme wird Wasser aus dem Heizkreislauf im Kessel der Hackschnitzelheizung erwärmt .

Die Wärmeverteilung erfolgt genauso wie bei anderen Systemen der Zentralheizungen durch das erwärmtes Wasser fließt. Anders als bei Öl- oder Gasheizungen muss ein Warmwasserspeicher in das Heizsystem eingebunden werden, der die im Brennvorgang erzeugte Wärme bis zur Wärmeanforderung durch das Heizsystem verlustarm speichert.

Technische Daten unserer Holzhackschnitzelheizung:

Modell: Gilles HPK – RA 120
Baujahr: 2011
Nennwärmeleistung: Hackgut: 120 kW
Kesselklasse: 3
Wasserinhalt: 510 l
Elektrischer Anschluss:
400 V
50 Hz
max. 410 A
max. 6 kW

Bei Interesse mehr unter ehlbeck-energie.de oder sprechen Sie uns gerne an.

Übrigens, Es kann durchaus eine Förderung geben:
Förderfähig sind Holzhackschnitzelanlagen mit mind. 30 l/kW Nennwärmeleistung sowie Kombinationskessel zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen mind. ein Pufferspeichervolumen von 55 l/kW Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil verfügen. Der Zuschuss beträgt pauschal 1.400,- EUR je Anlage. (Stand 2014)

Ein Förderantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme zu stellen:
– Von Unternehmen, land-, forst- und gartenwirtschaftlichen Betrieben sowie freiberuflichen Antragstellern sind vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

– Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen / Kommunen sowie Körperschaften können den Antrag online stellen.